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   BSG, 21.03.2011 - B 12 R 28/10 B   

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https://dejure.org/2011,36408
BSG, 21.03.2011 - B 12 R 28/10 B (https://dejure.org/2011,36408)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2011 - B 12 R 28/10 B (https://dejure.org/2011,36408)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2011 - B 12 R 28/10 B (https://dejure.org/2011,36408)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 12 R 28/10 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 12 R 28/10 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 12 R 28/10 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 12 R 28/10 B
    Die Begründung darf sich auch insofern nicht auf eine bloße Berufung auf Normen oder Verfassungsprinzipien des GG beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG darlegen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergibt (vgl BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 6/74

    Beamter - Versicherungsfreiheit

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 12 R 28/10 B
    5 Der Kläger hält folgende Frage für klärungsbedürftig und klärungsfähig: "Kann ein zugelassener Rechtsanwalt, der kraft Gesetzes Mitglied der einschlägigen Versorgungseinrichtung für Rechtsanwälte und Mitglied der Rechtsanwaltskammer ist und z.T. als Angestellter einer nichtanwaltlichen Tätigkeit nachgeht, nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für seine gesamte Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit werden?" 6 Zur Erläuterung der Klärungsbedürftigkeit der von ihm aufgeworfenen Frage weist der Kläger darauf hin, dass die vom LSG genannten Entscheidungen des BSG vom 10.9.1975 (3/12 RK 6/74 - BSGE 40, 208 = SozR 2200 § 169 Nr. 1) und 22.10.1998 (B 5/4 RA 80/97 R - BSGE 83, 74 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12) nicht zur besonderen Problematik der Tätigkeit zugelassener Rechtsanwälte ergangen seien und sich auch nicht allgemein anwenden ließen.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 12 R 28/10 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 12 R 28/10 B
    5 Der Kläger hält folgende Frage für klärungsbedürftig und klärungsfähig: "Kann ein zugelassener Rechtsanwalt, der kraft Gesetzes Mitglied der einschlägigen Versorgungseinrichtung für Rechtsanwälte und Mitglied der Rechtsanwaltskammer ist und z.T. als Angestellter einer nichtanwaltlichen Tätigkeit nachgeht, nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für seine gesamte Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit werden?" 6 Zur Erläuterung der Klärungsbedürftigkeit der von ihm aufgeworfenen Frage weist der Kläger darauf hin, dass die vom LSG genannten Entscheidungen des BSG vom 10.9.1975 (3/12 RK 6/74 - BSGE 40, 208 = SozR 2200 § 169 Nr. 1) und 22.10.1998 (B 5/4 RA 80/97 R - BSGE 83, 74 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12) nicht zur besonderen Problematik der Tätigkeit zugelassener Rechtsanwälte ergangen seien und sich auch nicht allgemein anwenden ließen.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 12 R 28/10 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2012 - L 2 R 336/12
    Mit seiner am 10. März 2010 beim Sozialgericht Hannover erhobenen weiteren Klage (S 12 R 28/10) hat der Kläger geltend gemacht, dass er seit 15 Jahren "immer noch die gleichen" Forderungen geltend mache; auch die zur Begründung eingereichten Belege hätten sich nicht geändert.

    Im zeitlichen Zusammenhang mit der Erhebung der neuen Klage S 12 R 28/10 hat der Kläger zudem mit Schriftsatz vom 12. April 2010 erneut eine Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 2 KN 5/08 beantragt.

    Mit Gerichtsbescheid vom 19. Oktober 2011, dem Kläger zugestellt am 20. Oktober 2011, hat das Sozialgericht Hannover die Klage S 12 R 28/10 abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte, auf den Inhalt der Gerichtsakte S 12 R 28/10 ? L 2 R 696/11 und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2015 - L 2 R 541/14
    Mit seiner am 10. März 2010 beim Sozialgericht Hannover erhobenen weiteren Klage (S 12 R 28/10) hat der Kläger geltend gemacht, dass er seit 15 Jahren "immer noch die gleichen" Forderungen geltend mache; auch die zur Begründung eingereichten Belege hätten sich nicht geändert.

    Im zeitlichen Zusammenhang mit der Erhebung der neuen Klage S 12 R 28/10 hat der Kläger zudem mit Schriftsatz vom 12. April 2010 erneut eine Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 2 KN 5/08 beantragt.

    Mit Gerichtsbescheid vom 19. Oktober 2011, dem Kläger zugestellt am 20. Oktober 2011, hat das Sozialgericht Hannover die Klage S 12 R 28/10 abgewiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2019 - L 1 R 203/16
    Der Senat hat außer den Verwaltungsakten der Beklagten die abgeschlossenen Gerichtsakten des SG Hannover S 12 KN 70/03 - 2 Bände - und S 12 R 28/10 beigezogen.
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